Angebotsinformationen

  1. Das nachträgliche schließen von Hausanschlusslöchern sowie das Anarbeiten von Türschwellen etc., sind extra zu vergüten nach jeweiligem Aufwand.
  2. Das eventuelle Auftreten von Schwund- oder Haarrissen stellt keinen Mangel dar (DIN 18560). Die Verharzung dieser Stellen sollten vom Bodenleger übernommen werden.
  3. Für das Auftreten von Verformungen an Fugen oder im Randbereich (Schüsselungen, aufgrund von Zugluft etc.) können wir keine Haftung übernehmen. Da es sich hierbei nach DIN 18560 um ein bauphysikalisches Verhalten handelt, sind diese Stellen ggf. gegen Vergütung nachzuarbeiten.
  4. Falls der Baufortschritt nicht wie besprochen ausreichend für die von uns auszuführenden Arbeiten ist und wir Monteure abziehen müssen, stellen wir diese Kosten in Rechnung.
  5. Feuchtigkeitsmessungen sind grundsätzlich vom Bodenleger durchzuführen, denn dieser muss die Gewährleistung für sein Gewerk übernehmen und entscheidet, ob der Estrich verlegereif ist. Messtellen werden von uns im Estrich eingebaut.