Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Aufträge und Abschlüsse gelten die nachstehenden Bedingungen, soweit keine besonderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind. Sofern in diesen Bedingungen keine Regelung enthalten ist, gelten in der genannten Reihenfolge die Vorschriften der VOB für alle Bauleistungen (Verlegen von Fußböden pp.) und schließlich die gesetzlichen Bestimmungen.

 

Auch uns erteilte Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung oder, soweit eine solche Bestätigung nicht erfolgt, werden sie erst mit Auslieferung wirksam. Mündliche oder fernmündliche Nebenarbeiten sind ohne schriftliche Bestätigung unwirksam. 

 

Wir bemühen uns, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Soweit Liefertermine nicht eingehalten werden können, ist der Besteller verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist von wenigstens 4 Wochen zu setzen. Sollten wir auch während dieser Nachfrist nicht liefern, ist der Besteller berechtigt, durch eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir nicht innerhalb 2 Wochen nach Zugang des Einschreibens die Lieferung noch vornehmen.

 

Ereignisse höherer Gewalt, auch bei unseren Vorlieferanten, oder sonstige Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und die die Lieferung ganz und teilweise oder zum vereinbarten Zeitpunkt unmöglich machen, verzögern oder wesentlich erschweren, berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten oder nach unserer Wahl die Lieferung für die Dauer der Behinderung, längstens 3 Monate, hinauszuschieben. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

 

Für nicht geklebte Fußböden übernehmen wir keine Garantie. Schäden, die durch Feuchtigkeit oder sonstige örtliche Gegebenheiten entstehen, sind von uns nicht vertreten.

 

Die Abrechnung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart ist, nach Aufmaß. Das Aufmaß wird vom verputzten Mauerwerk bis zum verputzten Mauerwerk genommen, einschließlich Schwellen und Nischen. Aussparungen wie Ecken und Pfeiler, die einzeln bis zu 0,10 qm betragen, werden wegen Verschnitt und Zeitaufwand nicht vom Aufmaß in Abzug gebracht. Soweit sich beim Verlegen von Estrich herausstellt, dass die im Angebot angegebene Estrichstärke nicht ausreichend ist, wird die verlegte Mehrstärke zusätzlich berechnet.

 

Alle Rechnungen sind in 2 Wochen nach dem Ausstellungstag fällig. Bei Zielüberschreitung ist der Verkäufer/die Verkäuferin ohne vorherige Benachrichtigung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der derzeitig banküblichen Zinsen zu berechnen.

 

Gegenüber sämtlichen Ansprüchen aus unserer Lieferung ist Aufrechnung und Geldendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes unzulässig. Auch wegen behaupteter Mängelrügen, Reklamationen oder Rücksendungen ist eine Aufrechnung unzulässig.

 

Zahlungsverzug des Kunden berechtigt uns, weitere Lieferungen zurückzustellen. Für den Verzögerungsschaden ist der Kunde haftbar.

Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, werden alle Forderungen, auch solche, für die Wechsel oder Schecks hereingegebenen sind, sofort fällig. Bezüglich noch auszuliefernder Ware können wir nach unserer Wahl Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

 

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Kunden unser Eigentum.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, insbesondere auch für das gerichtliche Mahnverfahren, ist Osnabrück.